Lageplan zum Bauantrag (nach § 9 DVOSächsBO)
Die DVOSächsBO schreibt vor, dass die Lagepläne bei schwierigen Grundstücks-, Gebäude- oder Grenzverhältnissen von besonderen Sachverständigen angefertigt werden müssen. Das sind nur die nach dem sächsischen Vermessungsgesetz befugten Behörden, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Beratende Ingenieure der Fachrichtung Vermessung. - Schwierige Grenzverhältnisse liegen immer dann vor, wenn z.B. die Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück oder auf bzw. in die Nähe der Grundstücksgrenze fallen. Bei immer kleiner werdenden Baugrundstücken und bei einer möglichst effektiven Grundstücksausnutzung kommen diese Fälle immer häufiger vor. Hier beraten wir Sie gern und erstellen für Ihre Bauvorlagen den Lageplan zum Bauantrag, einschließlich der Formulare für den schriftlichen Teil.
Was muss der Lageplan enthalten?
Der Maßstab des Lageplanes darf nicht kleiner als 1:500 gewählt sein. Wir verwenden zur Erhöhung der Übersichtlichkeit meist den Maßstab 1:250 (1:200). Der Lageplan wird auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte und ggf. durch eigene hoheitliche Vermessungen (Zerlegungen / Grenzbestimmungen / Gebäudeeinmessungen) erstellt. Den geforderten aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte besorgen wir Ihnen selbstverständlich vom zuständigen Staatlichen / Städtischen Vermessungsamt gleich mit.
Der Lageplan muss alles enthalten, was zur Beurteilung des Bauvorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich ist, insbesondere:
- Maßstab, Nordpfeil
- Bezeichnung und katastermäßige Grenzen des Baugrundstückes und der Nachbargrundstücke
- Höhenlage der Eckpunkte des Grundstückes und der geplanten baulichen Anlage
- Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen
- Vorhandene (auch in den Nachbargrundstücken) und geplante bauliche Anlagen
- Festsetzungen aus dem Bebauungsplan(z.B. Baulinien, Baugrenzen, Baufenster)
- Geschützte Gehölze nach Gehölzschutzsatzung, Biotope
- Kulturdenkmale
- Abstandsflächen
- Abstände der geplanten baulichen Anlage zu Verkehrsflächen, Wäldern, Gewässer, Friedhöfen
- Aufteilung der nicht überbauten Flächen (z.B. Zugänge und Zufahrten, Stellplätze, Kinderspielflächen, Flächen für Abfallbehälter)
- Flächen, die von Baulasten, Dienstbarkeiten oder Erklärungen nach §6 SächsBO betroffen sind
- Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Hydranten oder andere Wasserentnahmestellen für Feuerlöschzwecke.
- u.a.
Insgesamt müssen alleine 32 zu beachtende mögliche Baurechtzustände aus einer Vielzahl geltender Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen abgefragt und ggf. eingearbeitet werden. Bei der Erstellung des Lageplanes zum Bauantrag arbeiten wir deshalb eng mit Ihrem Architekten oder Entwurfsverfasser zusammen. Eine Vielzahl von Daten müssen dazu im Vorfeld ausgetauscht und abgestimmt werden, damit Sie letztendlich schnell zu Ihrer Baugenehmigung kommen.


Bestandspläne
Der Bestandsplan ist definitionsgemäß das verebnete, im bestimmten Maßstab verkleinerte, generalisierte und durch Signaturen und Schriftzusätze erläuterte Grundrissbild eines bestimmten Teiles der Erdoberfläche, also eine kartenmäßige Bestandsdokumentation.
Durch das besondere Herausarbeiten bestimmter, tatsächlich vorhandener Gegebenheiten und/oder Grundrissinformationen arbeiten wir den Bestandsplan zum Thematischen Bestandsplan um. Letztendlich stellt somit der oben beschriebene Lageplan zum Bauantrag auch einen thematischen Bestandsplan dar. Weitere häufig nachgefragte thematische Bestandspläne sind:
- Baumbestandspläne
- Gleispläne
- Flächennutzungspläne
- Komplexe und spezielle Leitungspläne
- Bergmännisches Risswerk
- und andere.
Profilmessung
Gerade um den Höhenverlauf und die Höhenentwicklung im Gelände deutlich zu machen, werden Profile gemessen. Diese Profilmessung kommt besonders im bewegten Gelände, bei Hanglagen, und im Straßen-, Eisenbahn- und Gewässerbau zur Anwendung.